Vor der Eröffnung eines Riester-Vertrages sollte die Abklärung stehen, ob man überhaupt als förderberechtigt gilt. Hierbei wird zwischen Direkt-Förderberechtigten und Indirekt-Förderberechtigten unterschieden. Direkt-Förderberechtigte erfüllen alle Voraussetzen und sind unmittelbar zulagenberechtigt. Gehört jemand nun nicht zu den unmittelbar Zulagenberechtigten, ist aber mit einem solchen Menschen verheiratet, erhält man den Status mittelbar berechtigt und wird so zum Indirekt-Förderberechtigten.
Ist der Status geklärt, widmet man sich (am besten nach einer Beratung) der Produktauswahl und eröffnet den Riester-Vertrag. Innerhalb des Kalenderjahres erfolgen dann die Einzahlungen, die staatlich gefördert werden können. Beamte müssen beachten, dass sie zunächst eine Zulagennummer über ihren Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle beantragen müssen.
Nicht vergessen: es muss ein Zulagenantrag gestellt werden, den man in der Regel vom Anbieter des Riester-Produktes erhält. Der Anbieter erledigt alle Formalitäten, als Sparer muss man den Antrag nur ausfüllen. Eine Alternative ist der Dauerzulagenantrag. Er ist ein normaler Zulagenantrag der jedoch den Vorteil hat, dass man nicht jedes Jahr einen neuen Zulagen-Antrag stellen muss.
Die jährlichen Kontoinformationen, die Ihnen zugeschickt werden, sollten Sie sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Nach der Gewährung sind die jährlichen Zulagen (Altersvorsorgezulage) aus den Kontoinformationen ersichtlich.
Soll der Sonderausgabenabzug beantragt werden, muss der Steuererklärung mit der Anlage AV eine Bescheinigung beigelegt werden. Diese Bescheinigung kommt jedes Jahr mit der Kontoübersicht. Die Erstattung aufgrund des Sonderausgabenabzugs ist im Einkommenssteuerbescheid ersichtlich und wird auf das Girokonto überwiesen.
