Viele herkömmliche Angebote zur Altersvorsorge sind "riesterfähig" und auch untereinander kombinierbar. Wichtig ist jedoch immer: der Anbieter einer Riester Rente muss zertifiziert sein, damit er Riester-Produkte anbieten darf. Die Zertifizierung ist hierbei kein Qualitätsurteil. Sie bestätigt lediglich die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:
- Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss mindestens bis zum Alter von 60 Jahren laufen. Eine vorherige Entnahme des Kapitals ist nicht vorgesehen. Möglich ist jedoch eine Beitragsfreistellung.
- Rentenpflicht: Eine einmalige Auszahlung in Höhe von 30% des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase ist möglich. Ansonsten müssen die Zahlungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines individuellen Auszahlungsplans erfolgen.
- Kapitalgarantie: Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns muss der Anbieter mindestens über die eingezahlten Bruttobeiträge vor Kosten verfügen.
- Mindestbeitrag: Jeder zulageberechtigte Sparer muss einen bestimmten Sockelbetrag einzahlen. Das bedeutet konkret, dass jeder Sparer pro Jahr mindestens 60 Euro zahlen muss, um Anspruch auf die staatliche Förderung zu erhalten.
- Kosten: Im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten müssen dem Kunden hier Vertriebs- und Verwaltungskosten, Kosten bei Vertragswechsel und Abschlusskosten offen gelegt werden.
- Informationspflichten: Der Vertragsanbieter muss alle Kosten offen legen und darüber hinaus jährlich schriftlich darüber Rechenschaft ablegen, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Anlage berücksichtigt worden sind.
- Zusatzschutz: Zusatzkomponenten, z.B. die Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenrente, können vereinbart werden.
- Wechsel des Anbieters: Prinzipiell darf jeder den Anbieter und/oder Tarif jederzeit wechseln. Die dabei möglicherweise entstehenden Kosten muss er allerdings selbst tragen.
- Unisex-Tarife: Seit 2006 gelten einheitlich Beiträge und Renten Männer und Frauen. Die Beitragssätze für Frauen wurden dabei jedoch nicht etwa gesenkt – es wurden die Beitragssätze für Männer erhöht. Fazit: Männer erhalten aufgrund dieser Regelung niedrigere Renten, Frauen leicht erhöhte.
