Startseite | Impressum | Sitemap

Voraussetzungen für die Riester-Rente

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Riester Rente beantragen. Sie steht darüber hinaus auch einigen anderen Berufsgruppen offen und ist mit einer Vielzahl von anderen Altersvorsorgeprodukten kombinierbar. Zu den zulagenberechtigten Personen zählen zur Zeit:
  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker, Künstler)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Kindererziehende (maximal die ersten drei Lebensjahre des Kindes)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (wenn man z.B. Familienmitglieder pflegt)
  • Wehr- und Zivildienst leistende
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Amtsträger
  • Ehepartner aller Zulagenberechtigten.
Einige wenige Berufsgruppen können nicht gefördert werden. Zu ihnen zählen Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen mit berufseigenen Vorsorgeeinrichtungen. Diese Arbeitnehmer können jedoch z.B. auf die ebenfalls staatlich geförderte Rürup Rente zurückgreifen. Ebenfalls als nicht förderfähig gelten geringfügig Beschäftigte, Bezieher der Altersvollrente, Studenten und Bezieher von Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderung- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

-->