- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker, Künstler)
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende (maximal die ersten drei Lebensjahre des Kindes)
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (wenn man z.B. Familienmitglieder pflegt)
- Wehr- und Zivildienst leistende
- Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Beamte, Richter, Soldaten
- Amtsträger
- Ehepartner aller Zulagenberechtigten.
Voraussetzungen für die Riester-Rente
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Riester Rente beantragen. Sie steht darüber hinaus auch einigen anderen Berufsgruppen offen und ist mit einer Vielzahl von anderen Altersvorsorgeprodukten kombinierbar. Zu den zulagenberechtigten Personen zählen zur Zeit:
