Seit 2006 müssen Versicherte drei Prozent (maximal 1575 Euro) des versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die private Vorsorge sparen, um die maximale Zulage zu erhalten. Im Jahr 2008 erhöht sich dieser Wert auf vier Prozent (maximal 2100 Euro).
Man unterscheidet zwei Arten von staatlichen Zulagen: die Altersvorsorgezulage und der Sonderausgabenabzug.
Riester-Rente - Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage wird direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Im Gegensatz zur Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug profitiert der Sparer also nicht direkt davon.Die Altersvorsorgezulage besteht aus zwei Komponenten: der Grundzulage und der Kinderzulage. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht für Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Um die vollen Zulagen zu erreichen, muss mindestens der Eigenbetrag entrichtet werden, Der Eigenbetrag richtet sich nach der sogenannten Fördertreppe, also der Staffelung der prozentualen Anteile am Jahreseinkommen, die mindestens gespart werden müssen. Er ist zudem abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Kann oder soll dieser Betrag nicht entrichtet werden, gibt es eine anteilige Zulage.
Seit 2005 liegt der Mindestbetrag, auch Sockelbetrag genannt, einheitlich bei 60 Euro.
Riester-Rente Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug ist vor allem dann interessant, wenn der Zulagenberechtigte ein relativ hohes Einkommen hat. Die geleisteten Beiträge für die förderungsfähige Altersvorsorge können wie auch zu gewährende Zulagen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug ist dabei auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.Welche Förderung, also Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug, für den Versicherten günstiger ist, prüft das zuständige Finanzamt. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung wird der Sonderausgabenabzug gesondert festgestellt. Die dadurch erreichte Steuerermäßigung zahlt das Finanzamt dem Zulageberechtigten aus. Im Gegensatz zur Altersvorsorgezulage profitiert der Zulageberechtigte beim Sonderausgabenabzug also direkt, es erfolgt keine Gutschrift zugunsten des Altersvorsorgevertrages.
